1. Zugang dokumentieren
Notieren Sie Tag und Art des Zugangs und bewahren Sie Umschlag sowie Originalschreiben auf. Der Zugang ist regelmäßig entscheidend für die Dreiwochenfrist.
2. Dreiwochenfrist sichern
Wer die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen will, muss grundsätzlich binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.
3. Arbeitsuchend melden
Wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses bevorsteht, verlangt die Bundesagentur grundsätzlich eine frühzeitige Arbeitsuchendmeldung: am besten sofort, spätestens drei Monate vor Ende; bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen.
4. Unterlagen sammeln
Arbeitsvertrag, Nachträge, Abrechnungen, Abmahnungen, Betriebsratsinformationen und relevante Korrespondenz gehören in eine geordnete Akte.
5. Ziel definieren
Arbeitsplatz erhalten, gute Trennung, Zeugnis, Freistellung oder wirtschaftliche Lösung: Das gewünschte Ergebnis bestimmt die Strategie.