Kalender- oder Zweckbefristung
Eine kalendermäßige Befristung endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei einer Zweckbefristung ist das Ende an den vereinbarten Zweck und eine schriftliche Unterrichtung geknüpft. Für die Prüfung sind Vertrag, Nachträge und tatsächlicher Beschäftigungsverlauf wichtig.
Ordentliche Kündigung nicht selbstverständlich
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann ordentlich nur gekündigt werden, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Außerordentliche Rechte bleiben davon getrennt zu prüfen.
Weiterarbeit nach Fristende
Wird nach Ablauf mit Wissen des Arbeitgebers weitergearbeitet, können besondere Rechtsfolgen eintreten. Dokumentieren Sie daher Einsatz, Kommunikation und Reaktionen unmittelbar.
Häufige Fragen
Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
Ordentlich nur, wenn Vertrag oder Tarifvertrag dies vorsehen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist gesondert zu prüfen.
Wann endet eine Zweckbefristung?
Sie endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
Was ist bei einer Verlängerung wichtig?
Zeitpunkt, Inhalt und bereits eingetretene Änderungen können entscheidend sein. Lassen Sie die gesamte Vertragskette prüfen, nicht nur den letzten Nachtrag.