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Arbeitsrecht · Befristete Beschäftigung

Befristung prüfen, bevor die Zeit entscheidet.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen kommt es auf Vertragsart, Form, Dauer, Verlängerungen und mögliche Sachgründe an. Wer die Wirksamkeit einer Befristung gerichtlich klären lassen möchte, muss eine kurze Klagefrist beachten.

Kalender- oder Zweckbefristung

Eine kalendermäßige Befristung endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei einer Zweckbefristung ist das Ende an den vereinbarten Zweck und eine schriftliche Unterrichtung geknüpft. Für die Prüfung sind Vertrag, Nachträge und tatsächlicher Beschäftigungsverlauf wichtig.

Ordentliche Kündigung nicht selbstverständlich

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann ordentlich nur gekündigt werden, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Außerordentliche Rechte bleiben davon getrennt zu prüfen.

Weiterarbeit nach Fristende

Wird nach Ablauf mit Wissen des Arbeitgebers weitergearbeitet, können besondere Rechtsfolgen eintreten. Dokumentieren Sie daher Einsatz, Kommunikation und Reaktionen unmittelbar.

Häufige Fragen

Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

Ordentlich nur, wenn Vertrag oder Tarifvertrag dies vorsehen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist gesondert zu prüfen.

Wann endet eine Zweckbefristung?

Sie endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

Was ist bei einer Verlängerung wichtig?

Zeitpunkt, Inhalt und bereits eingetretene Änderungen können entscheidend sein. Lassen Sie die gesamte Vertragskette prüfen, nicht nur den letzten Nachtrag.

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