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Arbeitsrecht · Beruflicher Abschluss

Ein gutes Arbeitszeugnis soll klar sein – nicht rätselhaft.

Das Arbeitszeugnis begleitet häufig den nächsten Karriereschritt. Es soll Art und Dauer der Tätigkeit abbilden und kann auf Wunsch auch Leistung und Verhalten bewerten. Entscheidend sind Vollständigkeit, innere Stimmigkeit und eine klare, verständliche Formulierung.

Was wir im Zeugnis lesen

  • vollständige und gewichtete Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
  • Widersprüche zwischen Einzelbewertungen und Gesamtnote
  • auffällige Auslassungen oder missverständliche Formulierungen
  • formale Angaben, Datum und Unterzeichnung

Klarheit statt Geheimcode

Ein Zeugnis muss klar und verständlich sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage transportieren sollen, als sie nach äußerer Form und Wortlaut erkennbar ist. Dennoch kommt es in der Praxis auf das Gesamtbild an.

Zeugnis früh mitverhandeln

Bei Aufhebungsverträgen oder Vergleichen sollte das Zeugnis nicht auf eine vage spätere Einigung vertagt werden. Sinnvoll können Eckpunkte, eine Bewertungsstufe oder ein abgestimmter Entwurf sein – jeweils passend zur tatsächlichen Tätigkeit und Leistung.

Häufige Fragen

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?

Das einfache Zeugnis enthält Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis erstreckt sich zusätzlich auf Leistung und Verhalten.

Darf ein Zeugnis negativ sein?

Das Zeugnis muss wahr und klar sein. Wie einzelne Kritikpunkte zulässig formuliert und gewichtet werden, hängt vom konkreten Verlauf ab.

Kann ein Zeugnis elektronisch erteilt werden?

Nach der aktuellen Fassung des § 109 GewO ist dies mit Einwilligung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers möglich.

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